위법성 분야 개정방안

Änderungsvorschläge der Rechtfertigungsgründen im Koreanischen Strafgesetzbuch

초록

Die gesetzlich normierten Rechtfertigungsgründen im geltenden Koreanische Strafgesetzbuch(kStGB) sind Rechtmäßige Handlung(§20), Notwehr(§21), Notstand(§22), Selbsthilfe (§23) und Einwilligung des Verletzten(§24). Die Rechtfertigungsgründe sind zwar seit ihrer Schaffung rechtspolitisch kaum diskutiert worden, weil sie im Vergleich zu den ausländischen Rechtfertigungsgründe relativ konktreter und plexbler normiert sind. Berücksichtigt man jedoch den gesellschaftlichen Waldel und die wissenschaftlichen Entwicklungen, sollte die geltenden Rechtfertinungsgründe auch den gewandelten Situationen entsprechen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass der entschuldige Notstand, den man auf Grund der Differenzierungstheorie für richtig hält, in das geltende Strafgesetzbuch eingeführt werden soll. Der entschuldigende Notstand soll dabei wie folgend ausgestaltet werden: erstens, der Täter soll nur dann von Strafe freigestellt werden, wenn die Gefahr ihm, einem Angehörigen oder anderen ihm nahe stehenden Person droht. Zweitens, sollten die notstandfähige Güter nur auf die Leben, Leib und Freiheit sowie wichtigen Güter beschränken. Drittens, soll die Subsidiaritätsklausel wie “.....nicht anders abwendbar....” ausdrücklich geregelt werden. Schliesslich soll zwar der geltende §12(Nötigungsstand) in den entschuldigenden Notstand einbezogen werden.

키워드

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제목
위법성 분야 개정방안
제목 (타언어)
Änderungsvorschläge der Rechtfertigungsgründen im Koreanischen Strafgesetzbuch
저자
전지연이호중이진국
DOI
10.21795/kcla.2009.21.1.55
발행일
2009-03
저널명
형사법연구
21
1
페이지
55 ~ 78