피해자변호인의 신문참여권

Beistand des Rechtsanwalts bei der Vernehmung des Verletzten

초록

Während wir keine gesetzliche Regelung für Opferanwalt im Strafverfahren haben, begann die NPA(National Police Agency) am 1. Juli 2006 die Anwesenheit des rechtsanwalts bei polizeilichen Vernehmungen des Verletzten zu gestatten. Es ist ein wichtiger Fortschritt für den Opferschutz im Strafverfahren. Hier werden anlysiert die Notwendigkeit und Entwicklungsdiskussion von Opferanwalt-System. Für Opferschutz ist es sinnvoll, dass alle Verletzten sich im Strafverfahren anwältlichen Beistandes bedienen können. Das Wichtigste wäre das Anwesenheitsrecht des als Beistand hinzugezogenen Rechtsanwalts bei der Vernehmung des Verletzten. Das Anwesenheitsrecht der Opferanwaltes muss - abgesehen von Zeugenpflicht - bei allen Vernehmungen des Verletzten sowohl durch StA oder Gericht als auch durch Polizei gestattet werden. Und das Recht, Fragen zu beanstanden und den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, müssen die Opferanwälte als Vertreter des Verletzen im Vernehmungsprozess wahrnehmen. Es gibt eine Schwierigkeit darum, ob und von welchen Gründen das Anwesenheitsrecht des Opferanwalts in Vernehmungen von den Behörden versagt werden kann. Die pragmatische Grundlinie von NPA enthält die zwei Versagungsgründe. Nach diese Regelungen kann das Anwesenheitrecht des Opferanwalts versagt werden, soweit der Untersungszweck gefährdet erscheint. Aber nach Meiner Meinung, soll das Anwesenheitsrecht des Opferanwalts ohne die Versagungsgründe gestattet werden. Dies gilt auch für die Anwesenheitsrecht des Verteidiger von Beschuldigten.

키워드

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제목
피해자변호인의 신문참여권
제목 (타언어)
Beistand des Rechtsanwalts bei der Vernehmung des Verletzten
저자
이호중
발행일
2006-09
저널명
형사정책연구
17
3
페이지
243 ~ 274